Rechtsprechung
LG Bonn, 16.10.2003 - 15 O 203/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufklärungspflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 17 Abs. 1 BeurkG, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO
Aufklärungspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Prüfungspflichten eines Notars aus § 17 Abs. 1 Beurkundungsgesetz (BeurkG) bezüglich einer Ratenzahlungsvereinbarung bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85
Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden …
Auszug aus LG Bonn, 16.10.2003 - 15 O 203/03
Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Notar eine rechtswirksame Urkunde über den wahren Willen der Beteiligten errichtet (vgl. BGH NJW 1987, 1266).